Enzensberger
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Ausgewählte Gedichte
Kavram Verlag
1. Auflage,
April
1998
ISBN 975-96156-5-7
13,5x19,5 cm, 148 Seiten
Privilegierte Tatbestände
Es ist verboten, Personen in
Brand zu stecken.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die im Besitz
einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, die sich an
die gesetzlichen Bestimmungen halten und im Besitz
einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sind.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, von denen
nicht zu erwarten ist, dass sie den Bestand und die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden.
Es ist verboten, Personen in Brand zu stecken, soweit sie
nicht durch ihr Verhalten dazu Anlass geben.
Es ist insbesondere auch Jugendlichen, die angesichts
mangelnder Freizeitangebote und in Unkenntnis der
einschlägigen Bestimmungen sowie aufgrund von
Orientierungsschwierigkeiten psychisch gefährdet sind,
nicht gestattet, Personen ohne Ansehen der Person in
Brand zu stecken.
Es ist mit Rücksicht auf das Ansehen der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland dringend davon abzuraten.
Es gehört sich nicht. Es ist nicht üblich.
Es sollte nicht zur Regel werden.
Es muss nicht sein.
Niemand ist dazu verpflichtet.
Es darf niemandem zum Vorwurf gemacht werden, wenn
er es unterlässt, Personen in Brand zu stecken.
Jedermann genießt ein Grundrecht auf Verweigerung.
Entsprechende Anträge sind an das zuständige
Ordnungsamt zu richten.
Nota bene. Wer diesen
Text in eine andere Sprache überträgt, wird gebeten, an Stelle der
Bundesrepublik Deutschland versuchsweise die offizielle
Bezeichnung seines eigenen Landes einzusetzen. Diese Fußnote
sollte auch in der Übersetzung stehen bleiben. (HME)
Hans Magnus Enzensberger
● Ausgewählte Gedichte
(Eine Auswahl aus dem
gesamten lyrischen Werk Enzensbergers)
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